Die Lebensmittelhygieneverordnung
(LMHV) verpflichtet alle Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt,
gehandelt, gelagert, ver- oder bearbeitet werden, unabhänigig
von Ihrer Größe zu gewährleisten, dass sämtliche
Produkte im Betriebsablauf nicht nachteilig beeinflußt werden.
Gemäß § 2 der LMHV zählen auch tierische
Schädlinge und deren Ausscheidungen zu den Faktoren, die
Lebensmittel nachteilig beeinflussen. § 4 der LMHV schreibt
weiterhin vor, dass diese Verpflichtung durch Maßnahmen
im HACCP-Konzept zu erfolgen hat.
Ich biete die Ausführung
sämtlicher Kontrollmaßnahmen und Bekämpfungsmaßnahmen
im Rahmen günstiger Wartungsvereinbarungen an. Wenn Sie unzufrieden
mit meiner Arbeit sind, steht Ihnen die Kündigung jederzeit
offen.
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