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Nachstehende Urteile zum Thema Tauben, Taubenabwehr, Taubenplage, Taubenvergrämung sind rechtskräftig:
LG Freiburg Az. 3 S 386/96 WM 98,212 (Dem Mieter wurde eine Mietminderung von 35 % und Schmerzensgeld zugesprochen, weil der Vermieter nichts gegen eine Taubenplage getan hat.)
AG Tempelhof-Kreuzberg Az. 9C 631/98 vom 29.04.1999 (Dem Mieter wurde eine Mietminderung von 10 % zugesprochen, weil ständig 2-4 Tauben auf dem Fensterbrett gesessen haben und der Vermieter nichts dagegen getan hat.)
LG München Az. 32 S 14378/97AG Pfortsheim Az. 2 C 160/98 vom 09.03.2000 (Dem Mieter wurde eine Mietminderung von 30% zuerkannt, weil er wegen ständiger Taubenplage seinen Balkon nicht mehr nutzen konnte.) zurück